Wohnbaugenossenschaft Rheinlust, Rheinfelden (BGRL)
Rechtliche Situation
Die BGRL ist eine Genossenschaft im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.
Sie ist gleichzeitig Mitglied im schweizerischen Verband Liberaler Baugenossenschaften (VLB).
Genossenschaftsgedanke
Hinter dem Genossenschaftsgedanken steht das Anliegen, preisgünstiges Wohneigentum ohne spekulative Absicht zu schaffen.
Alle Wohnungsbesitzer sind auch Genossenschafter und müssen einen Anteilschein zeichnen. Gleichzeitig haben sie Mitsprache bei allen wichtigen Entscheiden, sind also mitverantwortlich für die Entwicklung der Genossenschaft. Sie geben sich auch ihre eigenen Satzungen und Reglemente, entscheiden gemeinsam über gestalterische Projekte und Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Wohnqualität.
Land im Baurecht
Das Land für die grosszügig dimensionierte Überbauung wird von der Soluma AG im Baurecht zur Verfügung gestellt.
Werdegang
Die BGRL wurde am 1. April 1993 gegründet.
Am 18. Oktober 1996 erfolgte die Grundsteinlegung. Am 1. Oktober 1997 bezogen die ersten Bewohner das erste Gebäude. Im April 2004 wurde die letzte Etappe, das Hofgebäude, fertiggestellt. Seit Frühjahr 2005 haben alle Wohneinheiten ihren Besitzer gefunden.
Situation heute
Die BGRL umfasst heute 116 Wohneinheiten in 6 verschiedenen Gebäuden (siehe auch Lageplan).
Die Bewohner jedes Gebäudes bilden eine eigene Stockwerkeigentümerschaft, d.h. sie verwalten sich selbst.
Die grossräumigen gemeinschaftlichen Flächen werden von der BGRL verwaltet.
Die Autoeinstellhalle AEH ist eine selbständige Miteigentümerschaft. Dadurch können auch Aussenstehende einen Einstellplatz kaufen oder mieten.
Eckwerte der Überbauung
- klares städtebauliches Konzept (3 grosse Hofräume)
- Im Zentrum stehen das Hofbebäude und die Piazza
- alle Wohnungen sind altersgerecht und rollstuhlgängig
- verbindender Fussweg zur „Alten Saline“ (öffentliches Wegrecht) und damit gute
Anbindung ans Busnetz.
- verkehrsfreie Überbauung (nur Notzufahrt für Feuerwehr und Warenanlieferung)
- Zufahrt untererdig über grosse Tiefgarage mit Verbindung zu allen Häusern
- Grünräume abgestimmt mit dem Richtplan Natur der Stadt Rheinfelden
Organe der BGRL
1) Generalversammlung
2) Verwaltung (siehe Organigramm)
3) Kontrollstelle (thv, Rheinfelden)